Musikschule
Aktuelles
Ab 23.03.2023 beginnt ein neuer Kurs der musikalischen Früherziehung für Kinder im Kindergartenalter. Schnupperstunde ist am 16.03.2023 um 16:30 Uhr.
Unser Ziel
Musik ehrt Gott und inspiriert die Menschen. Sie ist die Sprache, die jeder Mensch versteht – und das kultur- und generationenübergreifend.
Unser Ziel ist es, die Gabe der Musik zu entdecken und zu fördern.
Wir möchten in unseren Gemeinderäumen musikalisch ausbilden und Menschen fördern, weil uns als Gemeinde Musik am Herzen liegt.
Unser Angebot
Musikunterricht
Unsere Lehrkräfte unterrichten Kinder und Erwachsene in:
- Blockflöten: Martina Schill
- Klavier: Martina Schill
- Gitarre (klassisch oder E-Gitarre): Stefan Helas
- E-Bass: Stefan Helas
- Ukulele: Stefan Helas
Wir bieten Einzel- oder Gruppenunterricht nach Rücksprache und je nach Verfügbarkeit.
Musikalische Früherziehung
Die musikalische Früherziehung findet als Gruppenunterricht über einen Zeitraum von zunächst vier Monaten (12 Einheiten) statt.
Ab 23.03.2023 beginnt ein neuer Kurs für Kinder im Kindergartenalter (ca. 3 - 6 Jahre) unter Leitung von Martina Schill, Sandra Weismeier und Daniela Dirnberger. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Hier zum "MFE-Flyer" mit weiteren Informationen.
Unsere Lehrkräfte
Auf dieser Seite stellen sich unsere Musiklehrerinnen und -lehrer kurz vor.
Anmeldung und Fragen
Sie sind interessiert an unserem Angebot?
Sie haben noch Fragen?
Dann setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Christina Kerschbaum, Telefon (09270) 2880223 oder E-Mail über das Kontaktformular.
Unterlagen und Hinweise
Unterrichtsbedingungen und Gebührenordnung
Weitere Informationen wie unsere Unterrichtsbedingungen und die Gebührenordnung finden Sie in der hier.
Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder
Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit Zuschüsse zu Unterricht in künstlerischen Fächern sowie zur Teilnahme an Freizeitmaßnahmen unter Anleitung (nicht jedoch Fahrtkosten) von staatlicher Seite übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie beim zuständigen Jobcenter Bayreuth Land (Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch -SGB II-, sog. Hartz IV) bzw. Landratsamt Bayreuth (Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch -SGB XII-).